Aufsichtspflicht

Unsere Aufsichtspflicht beginnt morgens durch Begrüßung und Übergabe der Kinder durch die Sorgeberechtigten für die Dauer der vereinbarten Betreuungszeit. Sie endet mit dem Verabschieden des Kindes durch eine Fachkraft.

Auf dem Weg von und zur Einrichtung sind Personensorgeberechtigte verantwortlich.

An Feiern und Festen, welche die Familien gemeinsam besuchen, liegt die Aufsichtspflicht bei den Sorgeberechtigten, sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden.